Das Impressum einer Webseite kann als die wichtigste Unterseite überhaupt bezeichnet werden. Der Grund dafür ist simpel: wer seiner Pflicht, die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, nicht nachkommt, kann abgemahnt und zur Zahlung von Abmahngebühren aufgefordert werden.
Dies kann Betreiber privater Homepages [vgl. § 55 (1) RStV] unter Umständen ebenso treffen wie Inhaber einer Unternehmenswebseite. Zwar spricht das Telemediengesetz von “geschäftsmäßigen” Internetauftritten, allerdings sollte keine Homepage ohne rechtlich einwandfreies Impressum online sein.

Welche Angaben sind rechtlich vorgeschrieben?
Geregelt sind die so genannten “allgemeinen Informationspflichten” in § 5 TMG. Dieses Telemediengesetz gilt für alle Informations- und Kommunikationsdienste [gem. § 1 (1) TMG], demnach auch für Internetauftritte. Ein Blick in § 5 TMG zeigt, dass es unter anderem folgende Pflichtangaben gibt.

  • Name und Anschrift [§ 5 (1) Nr. 1]
  • Telefonnummer [§ 5 (1) Nr. 2]
  • eMail Adresse [§ 5 (1) Nr. 2]
  • Handelsregister und Registernummer [§ 5 (1) Nr. 4]
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer [§ 5 (1) Nr. 6]

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass gemäß § 5 TMG auch noch weitere Angaben notwendig sein können. Das Impressum sowie die Pflichtangaben sind situationsabhängig und müssen individuell angepasst werden. Die letzten beiden Angaben entfallen natürlich bei ausschließlich privaten Webseiten oder falls solche Angaben nicht vorliegen.

Weiterhin regelt § 5 dieses Gesetzes auch, dass das Impressum

  • leicht erkennbar,
  • unmittelbar erreichbar und
  • ständig verfügbar

zu sein hat. Dies bedeutet in der Praxis, dass man den Begriff “Impressum” verwenden und an einer allgemein gängigen Stelle auf der Webseite platzieren sollte (z.B. im so genannten Footer oder in der Navigation). “Verstecken” des Impressums kann rechtswidrig sein. Des Weiteren bedeuten die genannten Vorgaben, dass man das Impressum mit nur einem Klick erreichen können sollte. Die Verfügbarkeit spricht für sich selbst.

Warum sind Impressum und Pflichtangaben auf einer Homepage wichtig?
Wie eingangs beschrieben können Abmahnungen drohen, sollte das Impressum nicht den rechtlichen Bestimmungen entsprechen. “Gefahr” droht hier in erster Linie nicht seitens des Gesetzgebers. Abmahnungen werden meistens von anderen Personen eingeleitet, die sich davon einen Vorteil versprechen. Am besten beugt man dem also vor, wenn man alle notwendigen Angaben in das Impressum schreibt.

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